Österreicher Straße 51 01279 Dresden
Telefon: 03 51 - 213 99 19 Mobil: 01 51 - 212 44 88 5
Bestattungshaus Laubegast
zu Hause
Kankenhaus/Seniorenheim
öffentlichem Gelände
Wir helfen im Trauerfall
Sofort Hausarzt benachrichtigen! Der Arzt stellt den Tod fest und händigt den Angehörigen eine offizielle Bescheinigung aus - den Totenschein.
Tritt der Tod im Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, leitet die dortige Verwaltung das Notwendige in die Wege. Jedoch sollten Heim oder Klinik über eventuelle Vorsorgeregelungen informiert werden.
Tritt der Tod auf öffentlichem Gelände ein, kümmern sich die zuständigen Behörden um den Verstorbenen und benachrichtigen die Angehörigen.
Wer ist bei einem Sterbefall zu benachrichtigen?
vom Arzt ausgestellte Totenscheine den Personalausweis des Verstorbenen das Familienbuch zum Nachweis des Familienstandes (bei Ledigen die Geburtsurkunde; bei Verheirateten die Heiratsurkunde; bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und Geburtsurkunde; bei verwitweten Verstorbenen die Sterbeurkunde des Ehepartners sowie Heiratsurkunde) Krankenkassennachweis (Versichertenkarte) Rentenbescheid (Alters- und Hinterbliebenenrente) zum Abmelden der Rente sofern eine Grabstätte vorhanden ist, den Nachweis über das Nutzungsrecht Versicherungsunterlagen zur Auflösung bestehender Versicherungen
Es ist gut, die Daten von Freunden und Angehörigen im Vorfeld gesammelt zu haben. Dafür stellen wir Ihnen gern unsere kostenlose Vorsorgemappe zur Verfügung.
Krankenkasse Landes- oder Bundesversicherungsanstalt (LVA oder BfA) Kfz-Versicherung Bank oder Sparkasse Lebensversicherungsgesellschaft Arbeitgeber/ betriebliche Altersvorsorge Zeitungsverlage (Abonnements) Vereine weitere Versicherung (Hausrat, Haftpflicht etc.) Sonstige (Vermieter, Finanzamt, Steuerberater, Telefongesellschaft etc.)
Benötigte Unterlagen im Trauerfall
Informieren von Freunden und Angehörigen
Institutionen